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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Excellent Martial Arts GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Excellent Martial Arts GmbH und dem Mitglied beziehungsweise bei minderjährigen Mitgliedern deren gesetzlicher Vertretung.

Mit Abschluss einer Mitgliedschaft werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages.

1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online und ist verbindlich.

Bei minderjährigen Mitgliedern erfolgt der Vertragsabschluss durch die gesetzliche Vertretung beziehungsweise mit deren erforderlicher Zustimmung.

Die für die Mitgliedschaft geltende Vertragsdauer, der Mitgliederbeitrag, das gewählte Trainingsprogramm sowie der Vertragsbeginn ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise der Online Anmeldung.

2. Vertragsdauer

Mitgliedschaften werden grundsätzlich für eine feste Vertragsdauer von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen.

Die gewählte Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise der Online Anmeldung.

Die Vertragsperiode beginnt mit dem dort festgelegten Vertragsbeginn.

Für bestehende ältere Verträge gelten die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.

3. Automatische Vertragsverlängerung

Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsperiode.

Eine Mitgliedschaft mit einer Vertragsdauer von 6 Monaten verlängert sich um weitere 6 Monate.

Eine Mitgliedschaft mit einer Vertragsdauer von 12 Monaten verlängert sich um weitere 12 Monate.

Die Regelung über die automatische Vertragsverlängerung und die geltende Kündigungsfrist werden dem Mitglied beim Vertragsabschluss beziehungsweise in den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.

4. Kündigung

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der aktuellen Vertragsperiode gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei Excellent Martial Arts GmbH.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft gemäss Ziffer 3 dieser AGB.

Eine Trainingsabmeldung, eine Mitteilung über eine Abwesenheit oder die blosse Nichtteilnahme am Training gilt nicht als Kündigung.

Eine vorzeitige Einstellung der Trainingsteilnahme beendet den Vertrag nicht und entbindet grundsätzlich nicht von den vertraglichen Zahlungspflichten.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie besondere Vereinbarungen mit Excellent Martial Arts GmbH.

5. Kursbeginn

Der Einstieg in die dafür vorgesehenen Trainingsprogramme ist grundsätzlich während des Jahres möglich, sofern entsprechende Trainingsmöglichkeiten vorhanden sind.

Der konkrete Vertrags und Trainingsbeginn ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise der Anmeldung.

6. Mitgliederbeitrag und Fälligkeit

Der Mitgliederbeitrag richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.

Der Mitgliederbeitrag ist grundsätzlich im Voraus für die vereinbarte Zahlungsperiode zu entrichten.

Die Zahlungspflicht besteht für die gesamte vereinbarte Vertragsperiode.

Einzelne Abwesenheiten, Ferien, Reisen, berufliche oder schulische Verpflichtungen sowie andere persönliche Gründe führen grundsätzlich nicht zu einer Reduktion oder Rückerstattung des Mitgliederbeitrages.

Teilzahlungen können nach individueller Vereinbarung mit Excellent Martial Arts GmbH ermöglicht werden.

Eine vereinbarte Teilzahlung verändert die Höhe des insgesamt geschuldeten Mitgliederbeitrages nicht.

7. Mitgliederbeiträge und Preisanpassungen

Die Höhe des Mitgliederbeitrages ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Angebot.

Excellent Martial Arts GmbH behält sich vor, die Mitgliederbeiträge für zukünftige Vertragsperioden anzupassen.

Eine Preisanpassung für eine folgende Vertragsperiode wird den betroffenen Mitgliedern rechtzeitig vor deren Beginn mitgeteilt.

Für eine laufende Vertragsperiode bleibt grundsätzlich der vereinbarte Mitgliederbeitrag massgebend, sofern im individuellen Vertrag keine andere zulässige Regelung vereinbart wurde.

8. Trainingszeiten und Stundenplan

Excellent Martial Arts GmbH kann Trainingszeiten und den Stundenplan aus betrieblichen, organisatorischen oder personellen Gründen anpassen.

Dies kann insbesondere Änderungen von Trainingstagen, Trainingszeiten, Trainern oder Gruppeneinteilungen umfassen.

Excellent Martial Arts GmbH bemüht sich, weiterhin angemessene Trainingsmöglichkeiten innerhalb des entsprechenden Programms anzubieten.

Über wesentliche Änderungen werden die Mitglieder nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

9. Zahlungsverzug und Mahnverfahren

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Excellent Martial Arts GmbH folgende Schritte einleiten:

Erste Zahlungserinnerung per E Mail, gebührenfrei, mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.

Erste Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 20.00 und einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.

Weitere Mahnung beziehungsweise weitere notwendige Kommunikation per eingeschriebenem Brief mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00.

Bei Einleitung eines Betreibungsverfahrens kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 erhoben werden, soweit diese rechtlich geschuldet und durch den entstandenen Aufwand gerechtfertigt ist.

Gesetzliche Betreibungs, Verfahrens und weitere Kosten bleiben vorbehalten.

Excellent Martial Arts GmbH kann bei erheblichem Zahlungsverzug die weitere Trainingsteilnahme bis zur Begleichung fälliger Forderungen aussetzen.

10. Trainingsunterbruch bei längerer Verhinderung

Bei einer länger dauernden Trainingsverhinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Trainingsunterbruch gewährt werden.

Als Gründe kommen insbesondere in Betracht:

Krankheit

Unfall

Mutterschaft

Militärdienst

Die Trainingsverhinderung muss grundsätzlich länger als vier Wochen dauern.

Bei Krankheit oder Unfall ist ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses soll grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt beziehungsweise Bekanntwerden der länger dauernden Trainingsverhinderung vorgelegt werden.

Ein Trainingsunterbruch wird erst nach Prüfung und Bestätigung durch Excellent Martial Arts GmbH wirksam.

Eine rückwirkende Anrechnung bereits vergangener Abwesenheiten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Für die administrative Bearbeitung eines Trainingsunterbruchs wird eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben.

Die Dauer eines bestätigten Trainingsunterbruchs wird grundsätzlich an die bestehende Vertragsperiode angehängt. Das Vertragsende verschiebt sich entsprechend.

Ferien, Reisen, berufliche oder schulische Verpflichtungen sowie gewöhnliche persönliche Abwesenheiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Trainingsunterbruch.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Ferien und Feiertage

Während regionaler oder kantonaler Schulferien sowie an eidgenössischen und kantonalen Feiertagen kann der Trainingsbetrieb reduziert, angepasst oder ausgesetzt werden.

Excellent Martial Arts GmbH kann während der Schulferien einen besonderen Ferienplan anbieten.

Aus Änderungen oder Reduktionen des Trainingsbetriebs während der Ferien und Feiertage entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung des Mitgliederbeitrages oder auf individuell nachzuholende Trainingseinheiten.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

12. Ausfall einzelner Trainingseinheiten

Einzelne Trainingseinheiten können insbesondere aufgrund von Krankheit eines Trainers, Veranstaltungen, technischen Problemen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen ausfallen, verschoben oder zusammengelegt werden.

Excellent Martial Arts GmbH bemüht sich nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatz oder Alternativlösung.

13. Ausrüstung

Die für das jeweilige Trainingsprogramm erforderliche Ausrüstung kann über Excellent Martial Arts bezogen werden.

Welche Ausrüstung benötigt wird beziehungsweise in einem Starterpaket oder einer Mitgliedschaft enthalten ist, richtet sich nach dem jeweiligen Programm und Angebot.

Mitglieder verpflichten sich, für das Training geeignete und den Vorgaben der Trainer entsprechende Kleidung und Ausrüstung zu verwenden.

14. Prüfungen, Seminare und Spezialkurse

Prüfungen, Seminare, Workshops, Intensivtrainings, Privatlektionen und andere Spezialveranstaltungen können zusätzlichen Bedingungen und Gebühren unterliegen.

Ob Prüfungsgebühren, Gurte oder andere Leistungen in einer bestimmten Mitgliedschaft enthalten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise Angebot.

Spezialkurse und Sonderveranstaltungen sind nicht automatisch Bestandteil der regulären Mitgliedschaft.

15. Verhalten im Training und Dojo Regeln

Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Trainern, Mitarbeitenden und Besuchern.

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainer und der Schulleitung ist Folge zu leisten.

Die geltenden Dojo Regeln sind einzuhalten.

Erlernte Kampfkunst und Selbstverteidigungstechniken sind verantwortungsvoll einzusetzen.

Verhalten, das andere Personen gefährdet, bedroht oder erheblich beeinträchtigt, wird nicht toleriert.

16. Ausschluss bei schwerwiegendem Fehlverhalten

Bei schwerwiegenden Regelverstössen, wiederholtem unangemessenem Verhalten, einer konkreten Gefährdung anderer Personen oder einem anderen wichtigen Grund kann Excellent Martial Arts GmbH geeignete Massnahmen treffen.

Dies kann je nach Schwere des Vorfalls eine Verwarnung, eine vorübergehende Suspendierung oder in schwerwiegenden Fällen einen Ausschluss vom Trainingsbetrieb beziehungsweise eine Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund umfassen.

Die finanziellen Folgen richten sich nach dem konkreten Einzelfall sowie den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

17. Gesundheitszustand und Trainingstauglichkeit

Die Teilnahme am Training erfolgt unter Berücksichtigung des eigenen Gesundheitszustandes und der persönlichen körperlichen Voraussetzungen.

Mitglieder beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung sind verpflichtet, Excellent Martial Arts über Verletzungen, gesundheitliche Einschränkungen oder andere gesundheitliche Umstände zu informieren, soweit diese für eine sichere Teilnahme am Training relevant sind.

Eine allgemeine Verpflichtung zur Offenlegung sämtlicher Krankheiten oder Medikamenteneinnahmen besteht nicht.

Bei gesundheitlichen Unsicherheiten liegt es in der Verantwortung des Mitglieds beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung, vor der Teilnahme eine geeignete medizinische Abklärung vorzunehmen.

Trainer von Excellent Martial Arts stellen keine medizinischen Diagnosen und ersetzen keine medizinische Beratung.

18. Versicherung

Eine ausreichende Unfall und Haftpflichtversicherung ist Sache des Mitglieds beziehungsweise bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertretung.

Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, über den für seine persönliche Situation notwendigen Versicherungsschutz zu verfügen.

19. Haftung

Excellent Martial Arts GmbH haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Kampfkunst, Karate, Krav Maga, Kyusho Jitsu, Selbstverteidigung, Fitness und vergleichbare körperliche Aktivitäten beinhalten trotz professioneller Anleitung ein grundsätzliches Verletzungsrisiko.

Mitglieder sind verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainer einzuhalten und Übungen entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und ihrem Gesundheitszustand auszuführen.

Für persönliche Gegenstände, die in den Räumlichkeiten von Excellent Martial Arts verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.

Eine Haftung, die nach Schweizer Recht zwingend besteht, wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

20. Minderjährige Mitglieder

Bei minderjährigen Mitgliedern wird der Vertrag durch die gesetzliche Vertretung beziehungsweise mit deren erforderlicher Zustimmung abgeschlossen.

Die gesetzliche Vertretung ist im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

Die Rechte des minderjährigen Mitglieds, insbesondere dessen Persönlichkeitsrechte, bleiben vorbehalten.

21. Rechnungsstellung

Rechnungen und administrative Mitteilungen werden grundsätzlich elektronisch, insbesondere per E Mail, zugestellt.

Auf Wunsch kann eine Rechnung per Post zugestellt werden.

Für die postalische Zustellung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 7.50 erhoben werden.

Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer für das Vertragsverhältnis notwendigen Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.

22. Datenschutz

Excellent Martial Arts GmbH bearbeitet Personendaten nach Massgabe des geltenden Schweizer Datenschutzrechts.

Personendaten können insbesondere für die Vertragsabwicklung, Mitgliederverwaltung, Organisation des Trainingsbetriebs, Kommunikation, Rechnungsstellung und weitere mit der Mitgliedschaft zusammenhängende Zwecke bearbeitet werden.

Für einzelne Leistungen können externe IT, Cloud, Buchungs, Kommunikations, Analyse und Zahlungsdienstleister eingesetzt werden.

Die Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten, zu eingesetzten Dienstleistern, möglichen Datenübermittlungen ins Ausland und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Excellent Martial Arts GmbH.

23. Foto und Videoaufnahmen

Excellent Martial Arts GmbH kann im Rahmen des Trainingsbetriebs, bei Prüfungen, Seminaren und Veranstaltungen Foto und Videoaufnahmen erstellen.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nach Massgabe der geltenden Persönlichkeits und Datenschutzrechte.

Für Veröffentlichungen auf der Website, in sozialen Medien, in Werbeanzeigen, Flyern, Broschüren oder vergleichbaren öffentlich zugänglichen Medien wird die erforderliche Einwilligung eingeholt, soweit kein anderer gesetzlich anerkannter Rechtfertigungsgrund besteht.

Bei kommerzieller Verwendung von Bildern wird eine klare Einwilligung eingeholt.

Bei minderjährigen Personen wird die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung berücksichtigt. Bei urteilsfähigen Minderjährigen sind zusätzlich deren eigene Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Eine erteilte Einwilligung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden.

Der EDÖB bestätigt, dass erkennbare Personen grundsätzlich über die Veröffentlichung ihres Bildes entscheiden und bei der Publikation von Bildern Minderjähriger die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen ist.

24. Check in Karte

Eine von Excellent Martial Arts ausgegebene Check in Karte bleibt Eigentum von Excellent Martial Arts GmbH.

Sie ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unbeschädigt zurückzugeben.

Bei Verlust oder Beschädigung kann eine Ersatzgebühr von CHF 20.00 erhoben werden.

25. Sicherheit und Aufnahme von Mitgliedern

Excellent Martial Arts GmbH legt besonderen Wert auf einen sicheren und verantwortungsvollen Trainingsbetrieb.

Eine Aufnahme oder weitere Teilnahme kann verweigert werden, wenn konkrete und sachlich begründete Umstände vorliegen, aufgrund derer eine ernsthafte Gefährdung anderer Mitglieder, Trainer oder Dritter zu erwarten ist oder eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar erscheint.

Soweit dies im konkreten Fall erforderlich, verhältnismässig und rechtlich zulässig ist, können geeignete zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangt werden.

26. Änderungen persönlicher Daten

Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer für das Vertragsverhältnis relevanten Kontaktdaten, insbesondere Adresse, Telefonnummer und E Mail Adresse, zeitnah mitzuteilen.

27. Änderungen dieser AGB

Excellent Martial Arts GmbH kann diese AGB für zukünftige Vertragsperioden anpassen, wenn sachliche Gründe dafür bestehen.

Wesentliche Änderungen werden bestehenden Mitgliedern rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden beziehungsweise vor Beginn einer neuen Vertragsperiode mitgeteilt.

Für eine bereits laufende Vertragsperiode gelten grundsätzlich die dafür vereinbarten Vertragsbedingungen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

28. Teilunwirksamkeit

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand Uster, Schweiz.

Nach Art. 32 ZPO gelten für Konsumentenverträge besondere Gerichtsstände. Auf diese kann die Konsumentin oder der Konsument gemäss Art. 35 ZPO nicht im Voraus verzichten. Deshalb ist diese Formulierung rechtlich vorsichtiger als ein pauschales „Gerichtsstand ist Uster“.

30. Kontakt

Excellent Martial Arts GmbH

Riedgarten 12

8600 Dübendorf

Schweiz

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www.excellentmartialarts.ch

Stand: August 2026